Autismusambulanz
Ansprechpartner
Frau
Aline Zenz
(B. Sc.) Psychologie
Tel: 02723 7178651
autismusambulanz@kv-olpe.drk.de
DRK-Autismus-Ambulanz
Hundemstr. 21
57368 Lennestadt
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Kurzkonzept
Was ist Autismus?
Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die sich in unterschiedlichen Bereichen äußert. Hierzu gehören die Beeinträchtigung der Kommunikation (rezeptive und/ oder expressive Sprache), die Beeinträchtigung der wechselseitigen sozialen Interaktion sowie eingeschränkte, wiederholte und stereotype Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten. Häufig kommen noch Begleitsymptome, z.B. Ess- oder Schlafstörungen, hinzu. Die Ausprägungen sind sehr unterschiedlich, aber es lassen sich grundlegende Gemeinsamkeiten finden. Menschen mit einer Autismusspektrumstörung haben häufig einen sehr guten Blick für Details und oft ein großes Fachwissen in Bezug auf ihre Interessensgebiete.
Zum Autismus-Spektrum gehören die Diagnosen frühkindlicher Autismus (ggf. mit Ergänzung „High-Functioning-Autismus“), atypischer Autismus und das Asperger-Syndrom.
Anfragen:
Familien, die einen Angehörigen mit einer Autismus-Diagnose haben bzw. diese vermuten oder Menschen die selbst betroffen sind können sich einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin geben lassen. In diesem ersten Gespräch geht es vor allem um das gegenseitige Kennenlernen und einen ersten Austausch von Informationen sowie mögliche Ziele einer autismusspezifischen Förderung.
Zudem können wir Ihnen Facheinrichtungen nennen, die die Diagnose durchführen.
Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an Einrichtungen, in denen Menschen mit Autismus betreut, beschult oder begleitet werden sowie interessierte Personen, die allgemeine Informationen über Autismus haben möchten.
Überblick:
- kostenlose Information, Erstberatung und autismusspezifische Therapie für jegliche Altersgruppe und jede Form von Autismus-Spektrum-Störungen
- in unseren barrierefreien Praxisräumen oder nach Wunsch mobil in häuslichem Umfeld, Schulen, Kindergärten etc.
- Förderung der gesellschaftlich-sozialen Eingliederung und größtmöglicher Selbstständigkeit mit dem Ziel verbesserter Lebensqualität und Zufriedenheit
Unsere Einrichtung
Wir bieten Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung wie auch mit anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen eine ressourcen- und klientenzentrierte Förderung und Therapie. Die Therapieeinheiten finden auf Wunsch in unseren barrierefreien und reizreduzierten Räumlichkeiten, im häuslichen Umfeld oder in Einrichtungen, wie Schulen, KiGas etc., nach dem mobilen Ansatz statt. Die systemische Vernetzung von und enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, BetreuerInnen und Institutionen ist ebenso ein wichtiger Teil unserer Arbeit.
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Diagnose oder Verdacht auf:
- Autismus-Spektrum-Störung (Frühkindlicher Autismus, Asperger Syndrom, Atypischer Autismus)
- andere tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Rett-Syndrom, desintegrative Störung des Kindesalters, überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien)
- weitere Störungsbilder, in denen autistische Verhaltensweisen im Vordergrund stehen
und deren Familien, die im Kreis Olpe und angrenzenden Gemeinden leben.
Ziele
Ziele sind die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit von Menschen mit Autismus zu stärken, Sozialkompetenzen auszubauen, die kognitive Entwicklung zu fördern sowie die gesellschaftliche und soziale Eingliederung zu verbessern. Größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag soll erreicht werden und in Folge dessen zu verbesserter Lebensqualität und -zufriedenheit führen. Des Weiteren kann durch frühzeitige und gezielte, individuelle Förderung einer drohenden Behinderung entgegengewirkt und eine zunehmende Ausprägung der Symptome verringert werden.
Wir sehen die Eltern als Experten für ihre Kinder, weshalb ihre Anliegen und Wünsche die Grundlage für die gemeinsame Zielformulierung bilden.
Aufbau sozialer Kompetenzen
- sozial angemessene Kontaktaufnahme
- Ausbau der Wechselseitigkeit und Bezugnahme in Sozial- und Spielsituationen (z.B. Absprachen treffen, Hilfe erbitten und geben, Reihenfolge einhalten)
- angemessenes Äußern von Bedürfnissen
- Erweiterung der Sprachkompetenz und Gesprächsführung
- Bewältigung von sozialen Anforderungen
Förderung kognitiver Fähigkeiten
- Erarbeiten von Handlungsabläufen, Planung und Umsetzung
- Steigerung der Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
Steigerung der Orientierung und Wahrnehmung
- Sensibilisierung der Körperwahrnehmung, der Raum- und Richtungsorientierung
- eigene und vorgegebene Sinneseindrücke benennen und sinnvoll miteinander verknüpfen
Stärkung der Persönlichkeit
- Entwicklung eines positiven Selbstbild
- enge Begleitung verschiedener Lebensphasen und deren Herausforderungen (wie z.B. Pubertät, Einstieg in das Berufsleben)
- die Welt der neurotypischen Menschen verstehen lernen
- Identitätsfindung, Lebenssinn und Zukunftsplanungen
- das „Anderssein“ erkennen und akzeptieren
- Lebensthemen (z.B. Freundschaft, Beziehungen, Partnerschaft)
- Lösung innerseelischer Konflikte
- Aufdeckung eines ressourcenorientierten Fähigkeitsprofils
Psychoedukation
- Aufklärung über das Krankheitsbild
- Erarbeitung von Bewältigungsstrategien
Unsere Leistungen
- individuelle autismusspezifische Therapie (z.B. TEACCH) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) in Einzel- oder Gruppenförderung
- Unterstützung bei der Umsetzung der erlernten Fortschritte in den Alltag nach dem mobilen Ansatz
- ambulante systemisch-vernetzende Beratung und Unterstützung von Menschen mit ASS und ihrem Umfeld
- Erstberatungs- und Informationsgespräche bereits bei Verdacht auf ASS
- Schulungen rund um das Thema Autismus
- kollegiale Fallberatung und Intervision in Bezug auf ASS
Sämtliche Leistungen der Autismus-Ambulanz unterliegen der Schweigepflicht.
Kosten
Die Kosten für die Autismus-Therapie bei Kindern und Jugendlichen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe von den Jugend- oder Sozialhilfeträgern oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen. Voraussetzung ist i.d.R. eine gesicherte Autismus-Diagnose.
Grundlagen hierfür sind:
§ 35a SGB VIII sowie
§§ 53, 54 SGB XII
Den Familien entstehen keine Kosten. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger.
Bei Erwachsenen ist ebenfalls der Sozialhilfeträger zuständig. Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung (§2 SGB IX i. V. m. §53, 54 SGB XII) übernommen. Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen kann es jedoch sein, dass ein Eigenanteil gezahlt werden muss. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns oder direkt an das für Sie zuständige Sozialamt wenden.