DRK Kindergärten und offene Ganztagsschulen bleiben geschlossen
Nachdem die Landesregierung von NRW die Schließung der Schulen und Kindergärten in ganz NRW bis Ende der Osterferien angekündigt hat, werden auch die Einrichtungen des DRK ab Montag geschlossen bleiben. Dies betrifft alle Kindertageseinrichtungen des DRK im Kreis Olpe, sowie ab Mittwoch auch die Einrichtungen der offenen Ganztagsschulen.
Die offenen Ganztagsschulen bleiben wie auch die Schulen am Montag
und Dienstag zur Notbetreuung geöffnet, sodass die Eltern die
Möglichkeit haben, eine anderweitige Betreuung der Kinder zu organisieren.
Nachfolgend die genaue Mitteilung des zuständigen Landesministeriums:
Ab Montag Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung
Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden
Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur
Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung,
Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung
oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte)
betreten dürfen.
Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden
uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und
verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen.
Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die
nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”
Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer
Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre
Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder
sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als
besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte
und Lebensältere. Zum Betretungsverbot wird es für Kinder,
deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten,
Ausnahmen geben, z.B.:
•für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das
notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
•für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer
wichtiger Infrastruktur arbeiten.
Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen
Spitzenverbänden geregelt.
(Quelle: www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montagbetretungsverbot-
einrichtungen-der-kindestagesbetreuung)