Elternbrief DRK Kindertageseinrichtungen im Kreis Olpe
Sehr geehrte Einrichtungsleitungen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, ab Montag dürfen Kinder im Alter von 0 bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung mehr betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen – so lautet der Wortlaut des Maßnahmenpaketes des Landes NRW, welches soeben veröffentlicht wurde.
Faktisch bedeutet dies nach jetzigem Stand (Freitag 13.03.2020 17:30Uhr), dass die DRK-Kitas
– wie die Schulen – ab Montag bis zum 19. April geschlossen sein werden und ein
Betretungsverbot für Dritte besteht, aber ein Notbetrieb aufrecht erhalten bleiben muss.
Am Montag, 16.03.2020, dürfen die genannten Einrichtungen auch in den Fällen von den
Kindern sowie deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen betreten werden,
in denen eine anderweitige Betreuung in der Kürze der Zeit nicht möglich war.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich nach Dienstplan ganz normal zum Dienst. Wir
werden am Montag in den jeweiligen Einrichtungen besprechen, wie wir ggf. Notgruppen oder
sonstige dienstliche Belange regeln. Grundsätzlich sind unsere Einrichtungen geschlossen. Das
zuständige Landesministerium weist jedoch aktuell auf folgendes hin:
Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass
ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder
„Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen. Kinder- und
Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation
und müssen seriös und verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das
Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen
umgesetzt wird.” Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als
besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere. Zum
Betretungsverbot wird es für Kinder, deren beide Elternteile nachweisen, dass sie in kritischen
Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:
•für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um
intensivpflichtige Menschen zu behandeln
•für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst,
Katastrophenschutz, Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung etc) oder
anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten
Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden
geregelt. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
(Quelle: www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-derkindestagesbetreuung)
Aktuelle Informationen werden zeitnah auf der Homepage des Kreise Olpe unter
www.kreis-olpe.de veröffentlicht.
Julia Neiß
Fachbereichsleitung
Kinder- und Jugendhilfe
Torsten Tillmann
Vorstand